Anforderungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Lehrveranstaltungsaufzeichnung in einem der vier sog. LARA-Hörsäle P3, N1, N6 und RW1 interessieren. Unser oberstes Ziel ist es, die Aufzeichnung mit möglichst geringem Aufwand zu ermöglichen. Dennoch sind nachfolgende Anforderungen und Hinweise zu beachten:

1. Registrierung für video.uni-mainz.de

Um Aufzeichnungen in den LARA-Hörsälen durchzuführen, müssen Sie sich einmalig auf https://video.uni-mainz.de mit Ihrem Hochschulaccount anmelden. Beachten Sie außerdem die Informationen des Zentrums für Datenverarbeitung: https://www.zdv.uni-mainz.de/panopto-streaming-video-server/

2. Informationspflicht

Aufzeichnung: Alle Anwesenden im Hörsaal, sowohl Hörende als auch weitere Referenten müssen VOR der Aufzeichnung darauf hingewiesen werden, dass eine Aufzeichnung stattfindet. Wenn Studierende nicht erfasst werden wollen, müssen Sie die ausgeschilderten Erfassungsbereiche der Kamera meiden und sollten sich nicht zu Wort melden. Außerdem müssen Sie den Anwesenden über die Kontaktmöglichkeiten zum zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren. Wir empfehlen Ihnen zum Start jeder aufgezeichneten Sitzung über den Beamer eine entsprechende Folie einzublenden. Gerne können Sie hierzu unsere Vorlage nutzen:

Veröffentlichung:
Ferner sind Sie dazu verpflichtet alle Beteiligten über Art, Ort und Zeitraum der Veröffentlichung zu informieren. Eine durchgeführte Aufzeichnung ind den LARA-Sälen wird über die Plattform video.uni-mainz.de zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf die Aufzeichnung unterliegt ausschließlich Ihrer vollständigen Kontrolle. Welche Möglichkeiten hier zur Verfügung stehen, erfahren Sie in unserer Anleitung zur Aufzeichnung

3. Einhaltung von Rechten dritter Personen

Urheberrecht:
Die Einhaltung sämtlicher Urheberrechte an Werken, die durch die Lehrveranstaltungsaufzeichnung erfasst werden, unterliegt ausschließlich Ihnen.

Persönlichkeitsrecht:
Jede Person hat das Recht am eigenen Bild bzw. Abbildung, auch in Lehrveranstaltungsaufzeichnung. Unter gewissen Umständen haben Personen, die auf einer Aufzeichnung zu sehen sind, ein berechtigtes Interesse auf Löschung Ihrer Abbildung oder ihrer Tonaufnahmen. Die Verantwortung, dies zeitnah umzusetzen, unterliegt Ihnen.

Unsere Empfehlungen:

  • Solange eine Aufzeichnung nur in passwortgeschützten Bereichen der Universität Mainz veröffentlicht ist und/oder nur die Teilnehmenden Ihrer Lehrveranstaltung darauf Zugriff haben, sind in der Regel keine Probleme mit Urheberrechtsverstößen oder Regressansprüchen zu erwarten.
  • Geben Sie wie bei einer schriftlichen Publikation Quellen korrekt an und verwenden Sie keine Werke Dritter "nur" zur optischen Aufwertung Ihrer Präsentation.
  • Machen Sie sich mit den Bearbeitungsmöglichkeiten Ihrer Aufzeichnung vertraut, um problematische Aufzeichnungen oder Stellen zeitnah löschen zu können. Wie dies funktioniert erläutern wir in unserer Anleitung zur Aufzeichnung .
  • Bei Unklarheiten kontaktieren Sie das Projektteam LARA unter lara@uni-mainz.de oder die Stabsstelle Rechtsangelegenheiten der Universität Mainz

4. Testphase: Self-Service-Aufzeichnung

Bis auf Weiteres sind die Hörsäle nur für sog. Self-Service-Aufzeichnungen nutzbar. Temporäre technische Probleme sind nicht auszuschließen. Aus diesem Grund können wir keine vollständige Garantie darauf geben, dass die Aufzeichnungen in diesen Sälen vollkommen störungsfrei funktionieren.

5. Haftungsausschluss

Das Projekt LARA, seine Mitarbeitenden sowie alle beauftragten Projektpartner übernehmen keinerlei Haftung für Schäden sowie Regressansprüche, die aus Aufzeichnungen aus den LARA-Hörsälen video.uni-mainz.de resultieren. Stand: 04.04.2022